Art 10 Einigung und materielle Wirksamkeit
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 04.10.2018 – 12 U 46/17
- EuGH, 07.04.2016 – C-222/15
- LG Berlin, 27.01.2022 – 93 O 139/20
- BAG, 19.03.2026 – 2 AZR 53/25Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle
- OLG Frankfurt am Main, 13.12.2018 – 16 U 15/18Zitiert von 3
- BAG, 19.03.2014 – 5 AZR 252/12 (B)Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.05.2026 – KZR 6/24Sammelklage-Inkasso bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen; Grenzen der Anspruchsbündelung - Sammelklage-Inkasso
- BayObLG, 21.01.2026 – 102 Sch 78/25 e
- LG Hamburg, 30.12.2025 – 327 O 38/25
65 Entscheidungen zu Art 10 Rom I-VO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 10 Rom I-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Rom%20I-VO/10#abs-1 (1) Das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags oder einer seiner Bestimmungen beurteilen sich nach dem Recht, das nach dieser Verordnung anzuwenden wäre, wenn der Vertrag oder die Bestimmung wirksam wäre.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Rom%20I-VO/10#abs-2 (2) Ergibt sich jedoch aus den Umständen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wirkung des Verhaltens einer Partei nach dem in Absatz 1 bezeichneten Recht zu bestimmen, so kann sich diese Partei für die Behauptung, sie habe dem Vertrag nicht zugestimmt, auf das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen.